AGB

Bei der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen auf dieser Website gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als vereinbart:

1. Allgemeines

1.1 Bei den über die Webseite coach-recht.de buchbaren Dienstleistungen handelt es sich um ein Angebot der VC LEGAL, Prof. Dr. Eva Vonau, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg (nachfolgend: „Kanzlei“). Der Vertrag kommt mit der Kanzlei zustande. Zusätzliche Informationen über die Kanzlei können dem Internetauftritt www.vc-legal.eu entnommen werden.

1.2 Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Verträge, die mit einem Benutzer („Mandant“) über die Online-Plattform www.coach-recht.de („Plattform“) abgeschlossen werden.

1.3 Das Angebot auf der Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmen bzw. Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher i.S.d. PAngV.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang richten sich jeweils danach, welche Tätigkeit der Mandant über die Plattform bucht. Der Mandant kann hierzu aus drei verschiedenen Paketen auswählen (Basisschutz, Premiumschutz ohne FernUSG, Premiumschutz mit FernUSG). Die Pakete enthalten festgelegte Leistungen. Die in den Paketen enthaltenen Leistungen richten sich jeweils nur an Mandanten, die Webseiten rund um das Thema Coaching und/oder Coaching-Angebote für deutsche Kunden anbieten.

Daneben können optionale Zusatzleistungen beauftragt werden.

Zudem kann unabhängig von einer Paketbuchung die Leistung „Prüfung der Zulassungspflicht nach dem FernUSG“ gebucht werden.

Soweit in diesen AGB nichts Genaueres geregelt ist, gilt der auf der Plattform beschriebene Leistungsumfang zu den dort genannten Gebühren als vereinbart.

2.1 Paket Basisschutz

Das Paket „Basisschutz“ beinhaltet die Übersendung von Checklisten für die Erstellung von Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Coaching-Vertrag. Darüber hinaus enthält das Paket eine Checkliste zur rechtskonformen Einbindung eines Newsletters in eine Website.

Zu dem Paket „Basisschutz“ kann der Mandant die folgenden Leistungen optional hinzubuchen:

  • Der Mandant kann optional Checklisten für die Erstellung von AGB und Coaching-Vertrag unter Berücksichtigung des FernUSG hinzubuchen.  Die Übersendung der Checklisten an den Mandanten im Rahmen dieses Pakets sagt nichts darüber aus, ob das Coaching-Angebot des Kunden dem FernUSG unterfällt. Im Rahmen dieses Paketes wird dies von Seiten der Kanzlei auch nicht geprüft.
  • Der Mandant kann optional eine Checkliste für die Frage der Zulassungspflicht von Coaching-Angeboten nach dem FernUSG hinzubuchen. Die Übersendung der Checkliste an den Mandanten im Rahmen dieses Pakets sagt nichts darüber aus, ob das Coaching-Angebot des Kunden dem FernUSG unterfällt. Im Rahmen dieses Paketes wird dies von Seiten der Kanzlei auch nicht geprüft.
  • Zudem kann der Mandant im Rahmen des Pakets optional eine Checkliste zum Ablauf der Zulassung bei der ZFU hinzubuchen. Die Übersendung der Checkliste an den Mandanten im Rahmen dieses Pakets sagt nichts darüber aus, ob das Coaching-Angebot des Kunden dem FernUSG unterfällt. Im Rahmen dieses Paketes wird dies von Seiten der Kanzlei auch nicht geprüft.

2.2 Paket Premiumschutz ohne FernUSG

Das Paket beinhaltet die Erstellung eines Impressums, einer Widerrufsbelehrung, Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie eines Coaching-Vertrages auf Grundlage eines Fragenkataloges nach den Angaben des Mandanten.

Die im Rahmen dieses Pakets erstellten Rechtstexte berücksichtigen ausdrücklich nicht die Möglichkeit, dass das Coaching-Angebot des Kunden dem FernUSG unterfallen könnte. Im Rahmen dieses Paketes wird dies vor der Erstellung der Rechtstexte auch nicht von uns geprüft.

Zu dem Paket „Basisschutz“ kann der Mandant die folgenden Leistungen optional hinzubuchen:

  • Der Mandant kann optional die Erstellung von AGB und Coaching-Vertrag unter Berücksichtigung des FernUSG hinzubuchen. Die Erstellung der Texte basiert auch hier auf einem Fragenkatalog nach den Angaben des Mandanten. Die Übersendung der Checkliste an den Mandanten im Rahmen dieses Pakets sagt nichts darüber aus, ob das Coaching-Angebot des Kunden dem FernUSG unterfällt. Im Rahmen dieses Paketes wird dies von Seiten der Kanzlei auch nicht geprüft.
  • Zudem kann der Mandant optional die Prüfung seines Coaching-Angebotes auf dessen Zulassungspflicht nach dem FernUSG prüfen lassen. Die Prüfung erfolgt auf Basis eines Fragenkataloges nach den Angaben des Mandanten. Das Prüfungsergebnis bezieht sich ausschließlich auf das konkret geprüfte Coaching-Angebot und nicht auf sämtliche seitens des Mandanten angebotene Coaching-Angebote.
  • Weiter kann der Mandant optional die Beantragung der Zulassung nach dem FernUSG bei der ZFU hinzubuchen. Die Beantragung erfolgt auf Grundlage der seitens des Mandanten im Rahmen eines Fragebogens getätigten Angaben und übersandten Unterlagen. Die Gebühren für die Zulassung nach dem FernUSG sind nicht im aufgerufenen Preis für die anwaltliche Leistung enthalten. Die Kanzlei übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Antrag erfolgreich ist, daher die Voraussetzungen für die Zulassung tatsächlich vorliegen.

2.3 Paket Premiumschutz mit FernUSG

Das Paket beinhaltet die Erstellung eines Impressums, einer Widerrufsbelehrung, Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie eines Coaching-Vertrages auf Grundlage eines Fragenkataloges nach den Angaben des Mandanten. Bei der Erstellung der Rechtstexte berücksichtigt die Kanzlei die Vorschriften des FernUSG. Dies bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass das Coaching-Angebot des Kunden auch tatsächlich dem FernUSG unterfällt. Im Rahmen dieses Paketes wird dies vor der Erstellung der Rechtstexte auch nicht von uns geprüft.

Der Mandant kann optional die Beantragung der Zulassung nach dem FernUSG bei der ZFU hinzubuchen. Die Beantragung erfolgt auf Grundlage der seitens des Mandanten im Rahmen eines Fragebogens getätigten Angaben und übersandten Unterlagen. Die Gebühren für die Zulassung nach dem FernUSG sind nicht im aufgerufenen Preis für die anwaltliche Leistung enthalten. Die Kanzlei übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Antrag erfolgreich ist, daher die Voraussetzungen für die Zulassung tatsächlich vorliegen.

2.4 Prüfung der Zulassungspflicht nach dem FernUSG

Weiter kann der Mandant unabhängig von den Paketen die Prüfung seines Coaching-Angebotes auf dessen Zulassungspflicht nach dem FernUSG prüfen lassen. Die Prüfung erfolgt auf Basis eines Fragenkataloges nach den Angaben des Mandanten. Das Prüfungsergebnis bezieht sich ausschließlich auf das konkret geprüfte Coaching-Angebot und nicht auf sämtliche seitens des Mandanten angebotene Coaching-Angebote.

2.5 Die Pakete enthalten standardisierte Leistungen, die von der Kanzlei zu einem Pauschalhonorar angeboten werden. Sollte für die Kanzlei erkennbar sein, dass eine umfangreichere oder individuellere Beratung angezeigt sein könnte, wird sie den Mandanten hierüber informieren.

2.6 Bei der Erstellung der Rechtstexte wird deutsches Recht zu Grunde gelegt.

3. Mitwirkungspflichten

3.1 Der Mandant ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und sorgsam zur Kenntnis zu nehmen. Hierzu gehören neben den AGB und Datenschutzbestimmungen auch sonstige Informationen, die die Kanzlei dem Mandanten im Rahmen der Erstellung der Texte zusendet.

3.2 Der Mandant hat der Kanzlei die zur Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen im Rahmen der Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Er hat die übersandten Fragenkataloge nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen und der Kanzlei alle notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen.

4. Vertragsschluss

4.1 Der Mandant kann unter den angebotenen Paketen der Kanzlei auswählen und den Buchungsvorgang durch die Betätigung des Buttons „Zur Buchung“, bzw. „Prüfung der Zulassungspflicht nach dem FernUSG. Auch einzeln buchbar!“ einleiten. Der Mandant hat nun die Möglichkeit eines der Pakete zur Buchung auszuwählen. Weiter kann der Mandant an dieser Stelle optional Zusatzleistungen hinzubuchen. Anschließend wird der Mandant zur Angabe seiner zur Durchführung des Vertrages notwendigen Daten aufgefordert. Am Ende des Buchungsvorgangs wird dem Mandanten noch einmal der vollständige Preis des ausgewählten Pakets und der gegebenenfalls ausgewählten Zusatzleistungen angezeigt. Die Buchung kann nur abgegeben werden, wenn der Mandant durch Setzendes Häkchens neben „Ich stimme den AGB zu“ die Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Durch die anschließende Betätigung des Buttons „Bestellung kostenpflichtig absenden“ gibt der Mandant ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages an die Kanzlei ab.

4.2 Die Kanzlei schickt dem Mandanten daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Mandanten noch einmal aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Mandanten bei der Kanzlei eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.

4.3 Wenn die Kanzlei die Bestellung erhalten hat, sendet sie dem Mandanten eine Auftragsbestätigung per E-Mail zu. Mit dieser Auftragsbestätigung von Seiten der Kanzlei kommt der Vertrag zustande.

5. Vergütung

5.1 Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preisangaben als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es handelt sich um eine außergerichtliche, pauschale Vergütung, bei der eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann (§ 4 Abs. 1 RVG).

5.2 Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Sollte eine Rechnung nicht innerhalb des Zahlungsziels gezahlt und der Rechnungsbetrag deshalb angemahnt werden müssen, wird eine Mahnpauschale i.H.v. 40,00 EUR berechnet.

5.3 Die Kosten sind den jeweiligen Angaben auf der Bestellseite zu entnehmen.

6. Kommunikation

6.1 Im Sinne einer einfachen und schnellen Kommunikation zwischen Kanzlei und Mandant erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über E-Mail. Der Mandant willigt hierzu ein, dass ihm mandatsbezogene Informationen per E-Mail zugesendet werden.

6.2 Die Kommunikation und der Versand von Schriftstücken über das Internet erfolgt allein auf Risiko des Mandanten. Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets, sowie für Server- und Softwareprobleme Dritter ist die Kanzlei weder verantwortlich noch haftbar.

7. Folgemandate

7.1 Die über die Website www.coach-recht.de angebotenen Dienstleistungen sind auf die auf der Plattform genannten und in diesen AGB teils näher beschriebenen Tätigkeiten begrenzt. Ausdrücklich nicht umfasst sind z.B. die Vertretung des Mandanten bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung aufgrund von Rechtsverstößen auf dessen Webseite. Diese Tätigkeiten können bei entsprechender Mandatierung von der Kanzlei ebenso wie etwaige gerichtliche Tätigkeiten im Rahmen von sog. Folgemandaten bearbeitet werden.

7.2 Die Möglichkeit der Vereinbarung von unter den gesetzlich vorgeschrieben Gebühren liegenden Honoraren ist auf außergerichtliche Tätigkeiten begrenzt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 RVG). Sollte es aufgrund der Erstellung der Rechtstexte anschließend zu einer im Rahmen eines Folgemandats bearbeiteten gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ist die Kanzlei verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angesetzten Gebühren abzurechnen. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert des Mandats (§ 2 Abs. 1 RVG).

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB unterfallenden Tätigkeiten ist Hamburg.

8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.