AGB – die Grundlage individueller Vertragsbeziehungen

Viele Websitebetreiber oder Inhaber von Onlineshops glauben, es sei gesetzlich erforderlich, neben Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorzuhalten. Letzteres ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die AGB sind vielmehr vorformulierte Verträge, die wichtige individuelle Vertragsbedingungen enthalten und dem Kunden zur Kenntnisnahme und Einwilligung vorgelegt werden.

Genauer: Die AGB sind nicht einfach irgendwelche Pflichttexte mit denen Sie Ihren Kunden gesetzlich vorgeschriebene Informationen zukommen lassen. Sie sind die Grundlage für die Vertragsbeziehung mit Ihren Kunden und dafür gedacht, genau die Bedingungen für den Vertragsabschluss mit Ihren Kunden festzulegen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Ein Beispiel: Sie können in den AGB bestimmte individuelle Zahlungsbedingungen, Zahlungsarten, Zahlungsfristen oder die eigene Haftung bestimmen, die dann gelten, wenn Ihre Kunden in Ihrem Onlineshop den AGB zustimmen und etwas bei Ihnen kaufen.

Daher ist es ganz besonders wichtig, dass Sie AGB nicht einfach von anderen Websites oder Onlineshops Ihrer Mitbewerber übernehmen. Die AGB sind der Vertrag, den sie mit den Kunden abschließen – kopieren Sie nun einfach AGB, ohne sie gelesen zu haben, haben Sie Ihren Kunden möglicherweise eine Zahlungsfrist von 90 Tagen eingeräumt, ohne es zu wissen.

Wenn AGB aber nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, warum findet man sie trotzdem nahezu ausnahmslos in jedem deutschen Onlineshop? Das liegt daran, dass der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Pflichtinformationen vorschreibt, die der Unternehmer dem Kunden auf bestimmte Art und Weise vor und bei Vertragsabschluss mitteilen muss. Diese könnten auch irgendwo anders gut erkennbar abgebildet werden. Es hat sich aber durchgesetzt, diese Pflichtinformationen der Einfachheit halber in den AGB zu sammeln.

Unter dem Strich sind die AGB also keine Pflicht, eigenen sich aber bestens für individuelle Vertragsbedingungen und für das Unterbringen gesetzlicher Pflichtinformationen.

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Dr. Eva Vonau
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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