Am häufigsten abgemahnter Punkt – der OS-Link

Wenn Sie sich damit beschäftigen, einen Onlineshop aufzubauen, ist er Ihnen bestimmt schon begegnet: der Link zur europäischen Online-Streitschlichtungs-Plattform, auch OS-Link genannt.
Üblicherweise ist dieser in den Impressen von Onlinehändlern oder direkt im Angebotstext von Händlern bei eBay und Amazon zu finden. Doch was hat es damit eigentlich auf sich?

Die EU stellt eine Online-Plattform zur Streitbeilegung zur Verfügung, die Verbraucher und Unternehmer bei Streitigkeiten rund um Onlineeinkäufe nutzen können. Nach Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 muss jeder Unternehmer, der in der EU niedergelassen ist und online Produkte oder Dienstleistungen zum Kauf anbietet, einen Link zu dieser Plattform anbieten. Ganz wichtig ist, dass dieser Link für den Verbraucher klar sichtbar, anklickbar und leicht zugänglich auf der Nutzeroberfläche des Onlineshops abgebildet wird.

Weitere Verpflichtungen sind zunächst mit diesem Link nicht verbunden. Sie müssen sich nicht etwa bei der Online-Streitschlichtungs-Plattform registrieren oder anmelden. Sie sind auch nicht verpflichtet, Streitigkeiten aus ihrem Onlineshop über diese Plattform abzuwickeln.

Dennoch muss der Link gesetzt werden – es handelt sich um einen der am häufigsten abgemahnten Fehler in Onlineshops! Wenn Sie den Link gar nicht, nicht anklickbar oder versteckt setzen, besteht ein sehr großes Risiko, dass Sie abgemahnt werden.

»Gehen Sie auf Nummer sicher.«

Dr. Eva Vonau
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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