FernUSG-Check für Online-Coaches & Anbieter von Online-Kursen
Prüfen Sie jetzt die Zulassungspflicht Ihres Online-Angebots nach dem FernUSG – bevor es teuer wird!
Sie bieten Coachings, Kurse oder digitale Lernprogramme an? Dann könnte Ihr Angebot unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen – und damit eine behördliche Zulassung benötigen.
Erst kürzlich hat der BGH in einem Urteil klargestellt: Neben Fernuniversitäten können auch Online-Coachings und Online-Kurse unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen – selbst, wenn diese ausschließlich synchron oder lediglich im B2B-Bereich stattfinden.
Für Anbieter ohne die erforderliche Zulassung nach dem FernUSG kann das fatale Folgen haben, beispielsweise
- Rückforderungen der Vergütung durch Kund:innen
- Abmahnungen von Mitbewerbern
- Bußgelder durch Behörden
Sie möchten Ihr Angebot von unseren Rechtsanwälten prüfen lassen?
Unser FernUSG-Check: Rechtssicherheit in drei Schritten
- Analyse Ihres Angebots
- Juristische Bewertung – Fällt es unter das FernUSG?
- Klare Handlungsempfehlung – Zulassung oder Anpassung?
490 € zzgl. MwSt.
Wählen Sie hierzu einfach in der Buchungsübersicht das Paket „Prüfung der Zulassungspflicht“ aus und starten Sie die Buchung!