FernUSG-Check für Online-Coaches & Anbieter von Online-Kursen

Prüfen Sie jetzt die Zulassungspflicht Ihres Online-Angebots nach dem FernUSG – bevor es teuer wird!

Sie bieten Coachings, Kurse oder digitale Lernprogramme an? Dann könnte Ihr Angebot unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen – und damit eine behördliche Zulassung benötigen.

Erst kürzlich hat der BGH in einem Urteil klargestellt: Neben Fernuniversitäten können auch Online-Coachings und Online-Kurse unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen – selbst, wenn diese ausschließlich synchron oder lediglich im B2B-Bereich stattfinden.

Für Anbieter ohne die erforderliche Zulassung nach dem FernUSG kann das fatale Folgen haben, beispielsweise

  • Rückforderungen der Vergütung durch Kund:innen
  • Abmahnungen von Mitbewerbern
  • Bußgelder durch Behörden


Sie möchten Ihr Angebot von unseren Rechtsanwälten prüfen lassen?

Unser FernUSG-Check: Rechtssicherheit in drei Schritten

  1. Analyse Ihres Angebots
  2. Juristische Bewertung – Fällt es unter das FernUSG?
  3. Klare Handlungsempfehlung – Zulassung oder Anpassung?
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490 € zzgl. MwSt.

Wählen Sie hierzu einfach in der Buchungsübersicht das Paket „Prüfung der Zulassungspflicht“ aus und starten Sie die Buchung!