Ihr Online-Coaching boomt – aber haben Sie an den rechtlichen Rahmen gedacht?

Ob Persönlichkeits- und Lifestylecoaching, Berufs- und Karrierecoaching oder Business- und Unternehmenscoaching – die Coaching-Branche boomt mehr als jemals zuvor.

Doch welche rechtlichen Anforderungen müssen Sie als Coach eigentlich erfüllen? – gerade vor dem Hintergrund zunehmender Abmahnungen stellen sich immer mehr Coaches diese Frage.

Ein kurzer Überblick über die Top-5 der wichtigsten rechtlichen Anforderungen für Coaches:

  1. Coaches dürfen nicht alles!
    Der Begriff „Coach“ ist in Deutschland grundsätzlich für jeden frei nutzbar. Sie müssen hierfür nicht über eine spezielle berufliche Ausbildung oder fachliche Qualifikation verfügen. Es gilt also im Grundsatz erst einmal: Coach ist wer sich „Coach“ nennt.
    Aber Achtung!
    Als „Coach“ ohne besondere fachliche Qualifikation dürfen Sie in bestimmten Bereichen nicht tätig werden. Das gilt etwa für Tätigkeiten von Rechtsanwälten, Psychologen oder Heilpraktikern.
  2. Verträge für dein Coaching-Angebot
    Die wichtigste Grundlage eines jeden Coachings sind die Verträge! Auch wenn Sie sich als Coach sicherlich schönere Aufgaben vorstellen können als die Erstellung von rechtssicheren Verträgen für Ihr Coaching, so ist dies dennoch unerlässlich!
    Verträge sichern nicht nur Ihre Kunden, sondern auch Sie selbst ab. So lassen sich hierin beispielsweise wichtige Regelungen zum Inhalt Ihrer Pflichten als Coach sowie zum Umgang mit Stornierungen von Coachings treffen. Rechtssichere Verträge ersparen Ihnen und Ihren Kunden unnötigen Ärger!
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  3. Datenschutz für Coaches
    Coaches arbeiten häufig mit sensiblen Kundendaten. Eine Datenschutzerklärung sowie ein gutes Einwilligungs-Management sind essenziell!
  4. Rechtssicheres Marketing für Coaches
    Auch im Bereich des Marketings lauern für Coaches viele Fallstricke. So können inbesondere undurchdachte Werbeaussagen (besondere Vorsicht im Gesundheitsbereich!), die Nutzung fremder Bilder und Texte aber auch der Versand von Newslettern rechtliche Probleme mit sich bringen.
  5. Achtung, Achtung: FernUSG!
    Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) sieht für bestimmte Online-Coachings eine behördliche Zulassungspflicht vor. Juristisch nicht ganz eindeutig ist jedoch die Frage, wann genau ein Coaching den Regelungen des FernUSG unterfällt. Klar ist aber: Jeder Coach muss sich zumindest einmal mit dem FernUSG beschäftigen und sein Coaching prüfen lassen.

 

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