Impressum – ohne Wenn und Aber

Die Impressumspflicht gilt im Prinzip für jede Website. § 5 TMG verpflichtet Betreiber von Internetseiten, die im Kern einen wie auch immer gelagerten wirtschaftlichen Zweck verfolgen, dazu, ein Impressum ständig verfügbar vorzuhalten – leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar. Als Ausnahme sind nur Websites denkbar, die ausschließlich private Inhalte haben. Doch wer würde solche ins öffentliche Netz stellen?

Im Gegensatz zu manch anderen Vorschriften ist die Impressumspflicht einleuchtend: Das Impressum ist vornehmlich dazu da, den Websitebetreiber bei wichtigen Fragen oder Problemen identifizieren und erreichen zu können. Stellen Sie sich vor, Sie bestellen etwas bei einem Onlineshop und die Ware wird nicht geliefert. Oder Sie entdecken auf einer Website ein Foto, das der Betreiber von Ihrer Website kopiert hat. In beiden Fällen muss es die Möglichkeit geben, den Verantwortlichen zu kontaktieren, um Ihren Anspruch geltend zu machen bzw. die Nutzung Ihres (geistigen) Eigentums zu untersagen.

Das Impressum hat zudem eine wichtige Signalwirkung: Websites ohne Impressum wirken auf User und Kunden unseriös, saubere und informative Impressen hingegen vertrauenswürdig.

»Gehen Sie auf Nummer sicher.«

Dr. Eva Vonau
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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