Newsletter ohne Einwilligung – Was darf ich im Coaching-Bereich?

Sie bieten Coachings an und möchten Ihre Kunden regelmäßig über neue Angebote, Inhalte oder Webinare informieren? Ein Newsletter ist ein bewährtes Mittel für all dies, aber rechtlich leider kein Selbstläufer.

Gerade im Coaching-Bereich in dem viele mit Verbrauchern arbeiten gilt grundsätzlich: Wer ohne Einwilligung Newsletter versendet, handelt rechtswidrig und riskiert Abmahnungen.

Was sagt das Gesetz?

Nach dem Gesetz des unlauteren Wettbewerb (§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 UWG) ist Werbung per E-Mail ohne ausdrückliche Einwilligung grundsätzlich unzulässig. Dazu zählen auch Newsletter – selbst dann, wenn sie lediglich über Inhalte informieren.

Eine wirksame Einwilligung muss:

  • aktiv erfolgen (zum Beispiel durch Ankreuzen einer nicht vorausgewählten Checkbox),
  • dokumentiert werden (Sie müssen den Nachweis hierüber führen können),
  • und klar darüber informieren, was genau der Newsletter enthält.

 
Diese Anforderungen gelten nicht nur für neue Interessenten, sondern auch für frühere und bestehende Kunden. Eine durchgeführte Coaching-Sitzung allein berechtigt nicht automatisch zur werblichen Ansprache per E-Mail.

Schon ein einziger Verstoß kann kostspielig werden. Im schlimmsten Fall können Abmahnungen drohen. Verbunden sind diese meist mit Unterlassungserklärungen und Vertragsstrafen.

Aber: Keine Regel ohne Ausnahme?

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie auch ohne ausdrückliche Einwilligung frühere Kunden per E-Mail kontaktieren. Dies gilt aber nur dann, wenn die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einer Buchung erhoben wurde, Sie ausschließlich eigene, ähnliche Leistungen im zeitlich engen Zusammenhang mit der Buchung bewerben, Sie bei der Erhebung auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen haben und keiner der Empfänger widersprochen hat. Alle dieser Voraussetzungen müssen zeitgleich vorliegen.

Aber Achtung: Diese Ausnahme wird häufig falsch eingeschätzt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte stets eine ausdrückliche Einwilligung einholen.

Fazit:

Ein Newsletter kann im Coaching-Bereich ein wertvolles Mittel zur Kundenbindung und Sichtbarkeit Ihres Angebots sein – aber Vorsicht!

Wer rechtlich sauber arbeitet, schützt nicht nur sich selbst vor Abmahnungen, sondern zeigt auch seinen Kunden, dass Datenschutz und Professionalität ernst genommen werden. Investieren Sie daher frühzeitig in eine rechtssichere Lösung und schaffen Sie die Grundlage für nachhaltiges, seriöses Marketing.

Unsere Empfehlung:

Wenn Sie Ihren Newsletter selbst aufsetzen möchten, aber unsicher sind, welche rechtlichen Anforderungen erfüllt sein müssen, empfehlen wir Ihnen unsere praxisorientierte Checkliste für Coaches. Darin finden Sie alle wesentlichen Punkte, die Sie beachten sollten – von der rechtssicheren Einwilligung über das Double-Opt-in-Verfahren bis hin zu den Pflichtangaben im Newsletter selbst. Die Checkliste hilft Ihnen dabei, strukturiert und sicher vorzugehen – ohne rechtliche Stolperfallen.

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