Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist ein Gesetz, das sich mit der Regelung von sogenanntem „Fernunterricht“ befasst. Fernunterreicht in diesem Sinne liegt vor, wenn ein Anbieter entgeltlich Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt, der Coach und der Teilnehmende hierbei räumlich voneinander getrennt sind und eine Kontrolle des Lernerfolges des Teilnehmers stattfindet. Wann diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist in der Rechtsprechung derzeit stark umstritten. Nahezu täglich ergehen neue, teilweise widersprüchliche Urteile zur Frage, ob auch Online-Coachings dem FernUSG unterfallen.
Klar ist jedoch: Auch Anbieter von Online-Coachings sollten sich Gedanken machen, ob die Regelungen des FernUSG auf sie Anwendung finden. Sie möchten mehr über das FernUSG, seinen Anwendungsbereich und seine Auswirkungen erfahren? Lesen Sie unseren Beitrag „Das Fernunterrichtsschutzgesetz (kurz: FernUSG) – Gilt das auch für mein Coaching?“