Widerrufsbelehrung: Ohne geht es nicht!

Der Fall

Die Käuferin einer Wohnung konnte – laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 26.11.2020, Az.: I ZR 169/19) – aufgrund einer fehlerhaften und unvollständigen Belehrung über ihr Widerrufsrecht, den Vertrag auch noch knapp acht Monate nach der Vertragsunterzeichnung widerrufen.

Der Verkäufer hatte der Käuferin neben dem Vertrag ein gesondertes Blatt mit einer Widerrufsbelehrung zugesandt. Abgesehen davon, dass die sie nicht vollständig den rechtlichen Anforderungen genügte, fügte der Verkäufer ihr nicht das gesetzlich vorgeschriebene Muster-Widerrufsformular bei. Acht Monate nach dem Vertragsschluss widerrief die Käuferin den Vertrag.

Das Urteil

Nach Auffassung des Gerichts war aufgrund der mangelhaften Widerrufsbelehrung und des fehlenden Muster-Widerrufsformulars die Widerrufsfrist – welche bei ordnungsgemäßer Belehrung im Normalfall 14 Tage beträgt – nicht in Gang gesetzt worden. In einem solchen Fall ist gesetzlich festgelegt, dass das Widerrufsrecht eines Verbrauchers erst nach 12 Monaten und 14 Tagen erlischt. Die Käuferin konnte ihre Vertragserklärung somit auch nach knapp acht Monaten noch widerrufen.

Das Fazit

Dieser Fall verdeutlicht, wie stark sich die Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten durch den Betreiber eines Onlineshops auch auf das Verhältnis zu seinen Kunden auswirkt.

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