
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (kurz: FernUSG) – Gilt das auch für mein Coaching?
Was auf den ersten Blick wie ein veraltetes Gesetz für Fernhochschulen klingt, bereitet aktuell vielen Online-Coaches Kopfzerbrechen.

Was auf den ersten Blick wie ein veraltetes Gesetz für Fernhochschulen klingt, bereitet aktuell vielen Online-Coaches Kopfzerbrechen.

Am 12. Juni 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wegweisende Entscheidung (Az. BGH III ZR 109/24) getroffen.

Jeder Coach muss sich zumindest einmal mit dem FernUSG beschäftigen und sein Coaching prüfen lassen.

Lange hat sie die Betreiber von Online-Shops umgetrieben – nun ist sie endgültig Geschichte

Sorgen Sie unbedingt dafür, dass die Informationen in Ihrem Impressum vollständig und immer „up to date“ sind!

Sie bieten Coachings an und möchten Ihre Kunden regelmäßig über neue Angebote, Inhalte oder Webinare informieren?

Die Horrorvorstellung eines jeden Coaches: Sie haben Ihre Coaching-Leistungen erbracht doch die Zahlung bleibt aus.

AGB sollten immer zu Ihrem konkreten Coaching-Angebot passen – rechtlich, inhaltlich und sprachlich.

Sparen Sie sich Stress, Abmahnkosten und schlaflose Nächte: Nutzen Sie unsere professionellen Rechtstexte speziell für Coaches!

Die Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten durch den Betreiber eines Onlineshops wirkt sich auch auf das Verhältnis zu seinen Kunden aus.
Dr. Wiebke Hansen
Rechtsanwältin
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